Eine Unterhaltsreinigung umfasst die laufende Reinigung eines Objektes. Die jeweiligen Hygienevorschriften oder Hygienevorstellungen eines Betriebes bestimmen, welche Objektteile täglich oder mit einer anderen Häufigkeit nach einem bestimmten Reinigungsverfahren, wie trocken, feucht oder nass gereinigt werden sollen. Anfallende Reinigungsarbeiten sind Staub saugen, Staub wischen, Fußboden wischen, Sanitäreinrichtungen nass reinigen und Abfall beseitigen. Die täglichen Unterhaltsreinigungen, wie zum Beispiel in einem Kinderheim, werden sicherlich weniger umfangreich sein, als die Unterhaltsreinigungen in einem Patientenzimmer in einem Krankenhaus. Es kommt natürlich auch auf die Größe des Betriebes an, wie eine Unterhaltsreinigung ablaufen soll.
Unterhaltsreinigungen können auch tägliche Reinigungsarbeiten im Haushalt sein und dabei geht es darum, dass jeder sichtbare Schmutz in einer täglichen Reinigung entfernt wird. Wichtig ist eben in allen Bereichen, das die Inhalte einer Unterhaltsreinigung und die zeitlichen Abstände vorher genau vereinbart werden und sich danach immer wieder wiederholen. Der Umfang einer solchen Leistung wir generell vom Arbeitsgeber festgelegt. Hierbei muss der Arbeitgeber auch auf die Sicherheit, Arbeitsmitteln und personelle Faktoren eingehen. Zu den personellen Faktoren gehören unter anderem die Umkleideräume des Personals. Bei den Unterhaltsreinigungen muss natürlich auch auf die Eigenheiten der Gebäude geachtet werden und auch auf den Betrieb in dem Gebäude. Es macht also keinen Sinn, den Speisesaal um 12 Uhr zu reinigen, wenn da gleich Mittagspause ist und die Leute in den Speisesaal zum Essen kommen wollen.
Man könnte also wie folgt vorgehen, in dem man zum Beispiel die Büros am frühen Morgen reinigt, wenn noch keiner im Büro sitzt und arbeitet. Hierbei werden die Papierkörbe geleert und der Teppich gesaugt. Die Büroangestellten würden sich in ihrer Arbeit beeinträchtigt fühlen, wenn während ihrer Arbeitszeit eine Reinigungskraft ins Büro käme und während einem Telefonat den Teppich saugen will. Zu den Unterhaltsreinigungen in einem Büro gehören auch Staub wischen, Fensterbretter und Tische feucht abwischen, ebenso die Regale und Computer. In vielen Büros werden Besucher erwartet und ein sauberes Büro macht einen guten Eindruck.
Wenn die Unterhaltsreinigung in der Küche stattfinden soll, dann eignet sich am Besten die Zeit, nachdem das Geschirr vom Mittagessen weggeräumt wurde, was natürlich auch zu einer täglichen Unterhaltsreinigung gehört, welche aber in der Regel vom Küchenpersonal übernommen wird. Man hat dann hiermit Zeit, bis das Abendessen vorbereitet werden muss. In der Küche müssen alle Arbeitsplatten, Kühlschrank und Mikrowelle gesäubert werden. Am Ende muss der Boden gründlich geschrubbt, gesäubert und getrocknet werden, da dort die Rutschgefahr am höchsten ist. Meist kann der Boden so getrocknet werden, da das Wasser abgezogen wird und somit in die Abflussöffnungen fließt. Jede Küche muss solche Abflussöffnungen im Boden haben, weil dies die Reinigung erleichtert und auch im Falle eines Falles für die Sicherheit sorgt, wenn zum Beispiel ein Topf mit Wasser umgekippt wird, denn dadurch kann das Wasser ablaufen.
Die Reinigung der Sanitäranlagen kann man zu jeder Zeit durchführen, denn dafür einen richtigen Zeitpunkt herauszufinden, gestaltet sich schon als schwierig, da immer einmal jemand die Sanitäreinrichtung nutzen muss. Die Sanitäranlagen müssen auf jeden Fall neben der Reinigung auch noch desinfiziert werden. Hierbei werden WC, Duschen und Waschbecken gründlich gereinigt und desinfiziert. Wichtig ist, dass man jetzt auch die Handtücher wechselt und das Toilettenpapier auffüllt. Da es sich bei Handtüchern auch um Einweghandtücher handeln kann, müssen diese auch aufgefüllt werden. Erst wenn das alles erledigt ist, darf der Boden gewischt werden. Es sollte dabei ein Mittel verwendet werden, das den Boden reinigt und gleichzeitig desinfiziert. Wenn der nasse Fußboden gleich wieder betreten wird, dann war die Arbeit umsonst und der Boden wurde wieder kontaminiert. Der desinfizierte Fußboden darf also erst im trockenen Zustand wieder betreten werden und so lange müssen eben andere Sanitäranlagen aufgesucht werden. Es ist darauf zu achten, dass dies wirklich so durchgeführt wird. Zu zusätzlichen Unterhaltsreinigungen kann das Reinigen und Bügeln der Arbeitskleidung gehören, egal ob die Arbeitskleidung dem Reinigungspersonal gehört oder anderen Betriebsangestellten.
Ein Betrieb sollte sich vorher gründlich überlegen, ob die Unterhaltsreinigungen vom Reinigungspersonal des Hauses durchgeführt werden soll oder ob das in einer Fremdreinigung geschehen soll. Wenn es Eigenreinigung sein soll, dann muss berechnet werden, ob genügend Personal für alle anfallenden Unterhaltsreinigungen vorhanden ist, da es immer wieder zu Sonderreinigungen und Zusatzaufgaben kommen wird. Wenn es die Fremdreinigung werden soll, dann braucht der Betrieb sich darüber keine Gedanken machen. Es sollte aber bei beiden Reinigungsarten darauf geachtet werden, dass es nicht zu teuer wird, da oftmals unterqualifizierte Kräfte eingesetzt werden, die sich außerdem nicht richtig mit den Reinigungsmitteln auskennen. Es ist eben wichtig, dass das Reinigungspersonal weiß, was wann, wo und wie am Besten zu reinigen ist und das diese wissen, was die Qualität des Reinigens ausmacht. Viele unqualifizierte Reinigungskräfte wissen nicht den richtigen Umgang mit Reinigungsmittel und da kann ein Betrieb schnell drauf zahlen, obwohl dies gar nicht nötig ist. Wenn die Unterhaltsreinigung ordentlich geplant, erfasst und durchgeführt wird, dann ist dies eine Garantie für die Werterhaltung von den Bodenbelägen, Möbeln und Einrichtungsgegenständen und das wirkt sich auch wieder auf die Kosten und Ausgaben eines Betriebes aus.
